Foto: Walter Laschober
Landschaftsschutzgebiete oder Teile derselben sowie geschützte Landschaftsteile, die sich in hervorragendem Maße für die Erholung und Vermittlung von Wissen über die Natur oder die historische Bedeutung eines Gebietes eignen und in denen die Voraussetzungen für eine fachliche Information und Betreuung gegeben sind, können durch Verordnung der Landesregierung die Bezeichnung Naturpark erhalten (Hicke 1996).
Im Burgenland sind sechs Naturparke mit einer Gesamtgröße von 53.942 ha verordnet.