Foto: Zurndorfer Eichenwald, Manfred Fiala
Naturschutzgebiete (NSG) sind Gebiete, die sich durch völlige oder weitgehende Ursprünglichkeit auszeichnen und in denen der Ablauf einer natürlichen Entwicklung gewährleistet ist. Naturschutzgebiete beherbergen seltene oder gefährdete Tier- oder Pflanzenarten beziehungsweise sind Gebiete, in denen seltene oder wissenschaftlich interessante Mineralien und Fossilien vorkommen. Gebiete werden durch eine Verordnung der Landesregierung zu Naturschutzgebieten erklärt. Laut Landesgesetz sind in den Gebieten von der Landesregierung langfristige ökologische Forschungen und Untersuchungen durchzuführen (Hicke 1996).
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