Bibermanagement im Burgenland

BiberSeit dem Jahr 2015 gibt es im Burgenland ein vom Land beauftragtes Bibermanagement. Es wurde ein „Biber-Telefon Burgenland“ als Kontaktadresse eingerichtet. Arbeitsschwerpunkt ist die Bearbeitung von Konfliktfällen und die Beratung von Betroffenen vor Ort. Nach niederösterreichischem Vorbild wird zur Lösung von Mensch-Biber-Konflikten in drei Stufen vorgegangen:

1. Prävention: Information und Aufklärung, lokale Einzelmaßnahmen (z.B. Einzelbaumschutz, E-Zäune)

2. Eingriffe in den Lebensraum: Absenkung oder Entfernung von Biberdämmen, Einbau von Drainagerohren

3. Eingriff in die Population: Fallenfang und Tötung

 

Rechtliche Situation

Der Biber ist in den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG der EU angeführt und unterliegt dem Burgenländischen Naturschutz und Landschaftspflegegesetz NG 1990. Daher soll stets das gelindeste Mittel zur Entschärfung von Mensch-Biber-Konflikten angewandt werden.
Sowohl für Dammentfernungen als auch für einen Eingriff in die Population durch einen Abfang bedarf es einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung (Bescheid).

Informationen, wie man Biberzeichen richtig erkennt: Biberzeichen erkennen (Castor fiber) | C.Trixner - YouTube

 

Kostenlose Information & Beratung

Clemens Trixner, MSc.
clemens.trixner@gmail.com
+43 677 62 707 409

Dr. Klaus Michalek (Projektmitarbeiter)
k.michalek.biber@gmail.com
+43 681 20 40 8200

Biber Baum

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