Seit dem Jahr 2015 gibt es im Burgenland ein vom Land beauftragtes Bibermanagement. Es wurde ein „Biber-Telefon Burgenland“ als Kontaktadresse eingerichtet. Arbeitsschwerpunkt ist die Bearbeitung von Konfliktfällen und die Beratung von Betroffenen vor Ort. Nach niederösterreichischem Vorbild wird zur Lösung von Mensch-Biber-Konflikten in drei Stufen vorgegangen:
1. Prävention: Information und Aufklärung, lokale Einzelmaßnahmen (z.B. Einzelbaumschutz, E-Zäune)
2. Eingriffe in den Lebensraum: Absenkung oder Entfernung von Biberdämmen, Einbau von Drainagerohren
3. Eingriff in die Population: Fallenfang und Tötung
Rechtliche Situation
Der Biber ist in den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG der EU angeführt und unterliegt dem Burgenländischen Naturschutz und Landschaftspflegegesetz NG 1990. Daher soll stets das gelindeste Mittel zur Entschärfung von Mensch-Biber-Konflikten angewandt werden.
Sowohl für Dammentfernungen als auch für einen Eingriff in die Population durch einen Abfang bedarf es einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung (Bescheid).
Informationen, wie man Biberzeichen richtig erkennt: Biberzeichen erkennen (Castor fiber) | C.Trixner - YouTube
Kostenlose Information & Beratung
Clemens Trixner, MSc.
clemens.trixner@gmail.com
+43 677 62 707 409
Dr. Klaus Michalek (Projektmitarbeiter)
k.michalek.biber@gmail.com
+43 681 20 40 8200