Landschaftsschutzgebiete machen im Burgenland 68.502 ha aus, nicht inbegriffen sind hier aber vier Gebiete, die gleichzeitig Natur- und Landschaftsschutzgebiet sind (zusätzlich 50.632 ha). Der § 23 regelt die Landschaftsschutzgebiete im Burgenland. Zu Landschaftsschutzgebieten werden von der Landesregierung Gebiete erklärt, die sich durch besondere landschaftliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit auszeichnen sowie für die Erholung der Bevölkerung oder für den Tourismus besondere Bedeutung haben beziehungsweise historisch oder archäologisch bedeutsame Landschaftsteile umfassen. In der jeweiligen Verordnung sind die Schutzgebietsgrenzen und insbesondere der Schutzgegenstand, der Schutzzweck (Naturhaushalt, Landschaftsbild, Landschaftscharakter und dgl.), bewilligungspflichtige Vorhaben, Verbote sowie Ausnahmeregelungen festgelegt. Unbeschadet sonstiger Bestimmungen dieses Gesetzes sind in Landschaftsschutzgebieten solche Vorhaben als bewilligungspflichtige festzulegen, die geeignet sind, den jeweils in den Verordnungen bestimmten Schutzgegenstand sowie den Schutzzweck nachteilig zu beeinträchtigen (Hicke 1996).
Landschaftsschutzgebiete:
Natur- und Landschaftsschutzgebiet Beim Trunk/Dolnji Trink
Hangwiesen Rohrbach-Loipersbach-Schattendorf
Natur- und Landschaftsschutzgebiet Siegendorfer Puszta und Heide